Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung vom 16. Juni 1997 über die Verleihung des Rechtes zur Führung eines Gemeindewappens an die Gemeinde Riegersberg (politischer Bezirk Hartberg)
Auf Grund des § 4 Abs. 1 der Gemeindeordnung 1967, LGBl. Nr. 115, in der Fassung der Kundmachung LGBl. Nr. 127/1972 und der Gesetze LGBl. Nr. 9/1973, 14/1976, 14/1982, 87/1986, 21/1994 und 75/1995, wird verordnet:
§ 1
Der im politischen Bezirk Hartberg gelegenen Gemeinde Riegersberg wird mit Wirkung vom 1. Juli 1997 das Recht zur Führung eines Gemeindewappens mit folgender Beschreibung verliehen:
„Von Rot und Schwarz durch einen links gestuften goldenen Wellenbalken geteilt, oben golden vorwärts schräg die Krümme eines Abtstabes, drei (1 : 2) anstoßende Kugeln umschließend, unten schräg auswärts gebogen ein goldener Fruchtzweig mit drei (1 : 2) anstoßenden eingeschriebenen Äpfeln."
§ 2
Die der Gemeinde Riegersberg ausgefertigte Wappenurkunde enthält die Beschreibung und eine Abbildung des Gemeindewappens.
Für die Steiermärkische Landesregierung:
Landeshauptmann Waltraud Klasnic