Gesetz vom 10. Juni 1997, mit dem das Steiermärkische Wohnbauförderungsgesetz 1993 geändert wird
Der Steiermärkische Landtag hat beschlossen:
Das Steiermärkische Wohnbauförderungsgesetz 1993, LGBl. Nr. 25, in der Fassung LGBl. Nr. 38/1994 und 11/1996, wird wie folgt geändert:
Artikel I
Dem § 40 wird angefügt:
„4.natürlichen oder juristischen Personen für Maßnahmen im Sinne der Z. 3 in den Jahren 1997 und 1998. Für diese Bauinitiative dürfen Mittel von insgesamt 200,000.000 Schilling verwendet werden."
Artikel II
Dieses Gesetz tritt mit dem der Verlautbarung folgenden Tag in Kraft.