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Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung vom 22. Dezember 1997, mit der die Pflegegebühren der Allgemeinen Gebührenklasse und die Zuschläge hiezu in der Sonderklasse in den Landeskrankenanstalten, für das öffentliche Diakonissenkrankenhaus Schladming, das öffentliche Krankenhaus der Stadt Weiz und das öffentliche Geriatrische Krankenhaus der Stadt Graz festgesetzt werden | Omnilex