Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung vom 19. April 1999 über die Verleihung des Rechtes zur Führung eines Gemeindewappens an die Gemeinde Allerheiligen im Mürztal (politischer Bezirk Mürzzuschlag)
Auf Grund des § 4 Abs. 1 der Gemeindeordnung 1967, LGBl. Nr. 115, in der Fassung der Kundmachung LGBl. Nr. 127/1972 und der Gesetze LGBl. Nr. 9/1973, 14/1976, 14/1982, 87/1986, 21/1994, 75/1995, 41/1997, 72/1997 und 1/1999, wird verordnet:
§ 1
Der im politischen Bezirk Mürzzuschlag gelegenen Gemeinde Allerheiligen im Mürztal wird mit Wirkung vom 1. Juni 1999 das Recht zur Führung eines Gemeindewappens mit folgender Beschreibung verliehen:
„In Rot wachsend ein goldenes golden durchbrochenes gotisches Fenster mit einem Maßwerk, oben in Blau, mit den inneren seitlichen Streben und dem zweibögigen unteren Maßwerk mit hängender Lilie in Rot."
§ 2
Die der Gemeinde Allerheiligen im Mürztal ausgefertigte Wappenurkunde enthält die Beschreibung und eine Abbildung des Gemeindewappens.
Für die Steiermärkische Landesregierung:
Landeshauptmann Waltraud Klasnic