Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung vom 27. September 1999 über
die Verleihung des Rechtes zur Führung der Bezeichnung „Marktgemeinde" an
die Gemeinde Raaba (politischer Bezirk Graz-Umgebung) | Omnilex
LGBL_ST_19991029_100•Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung vom 27. September 1999 über
die Verleihung des Rechtes zur Führung der Bezeichnung „Marktgemeinde" an
die Gemeinde Raaba (politischer Bezirk Graz-Umgebung)
Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung vom 27. September 1999 über
die Verleihung des Rechtes zur Führung der Bezeichnung „Marktgemeinde" an
die Gemeinde Raaba (politischer Bezirk Graz-Umgebung)
LGBL_ST_19991029_100Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung vom 27. September 1999 über
die Verleihung des Rechtes zur Führung der Bezeichnung „Marktgemeinde" an
die Gemeinde Raaba (politischer Bezirk Graz-Umgebung)Gazette29.10.1999
Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung vom 27. September 1999 über die Verleihung des Rechtes zur Führung der Bezeichnung „Marktgemeinde" an die Gemeinde Raaba (politischer Bezirk Graz-Umgebung)
Auf Grund des § 3 Abs. 2 und 4 der Steiermärkischen Gemeindeordnung 1967, LGBl. Nr. 115, zuletzt in der Fassung LGBl. Nr. 82/1999, wird verordnet:
§ 1
Der im politischen Bezirk Graz-Umgebung gelegenen Gemeinde Raaba wird mit Wirkung vom 1. Jänner 2000 das Recht zur Führung der Bezeichnung „Marktgemeinde" verliehen.
§ 2
Über diese Verleihung wird der Gemeinde Raaba eine Urkunde ausgefertigt.