Kundmachung der Steiermärkischen Landesregierung vom 13. September 1999 über die Änderung der Grenzen zwischen der Gemeinde Empersdorf (politischer Bezirk Leibnitz und Bezirksgericht Wildon) sowie der Gemeinde Vasoldsberg (politischer Bezirk Graz-Umgebung und Bezirksgericht für Zivilrechtssachen in Graz)
Auf Grund der §§ 6 Abs. 2, 7 Abs. 1 und 2 und 11 Abs. 3 der Gemeindeordnung 1967, LGBl. Nr. 115, in der Fassung des Gesetzes LGBl. Nr. 1/1999, wird kundgemacht:
§ 1
Die Gemeindevertretungen der im politischen Bezirk Leibnitz und Bezirksgericht Wildon gelegenen Gemeinde Empersdorf und der im politischen Bezirk Graz-Umgebung und Bezirksgericht für Zivilrechtssachen in Graz gelegenen Gemeinde Vasoldsberg haben auf Grund des § 7 Abs. 1 der Gemeindeordnung 1967 folgende Änderung ihrer Gemeindegrenzen beschlossen:
§ 2
Die Steiermärkische Landesregierung hat zu der im § 1 angeführten Grenzänderung auf Grund des § 7 Abs. 2 der Gemeindeordnung 1967 mit Wirkung vom 1. Jänner 2000 die Genehmigung erteilt.
§ 3
Inwieweit durch diese Änderung der Gemeindegrenzen die Grenzen der Sprengel des Bezirksgerichtes für Zivilrechtssachen in Graz und des Bezirksgerichtes Wildon berührt werden, hat die Bundesregierung gemäß § 8 Abs. 5 lit. d des Übergangsgesetzes vom 1. Oktober 1920 in der Fassung des BGBl. Nr. 368 vom Jahre 1925 die Zustimmung erteilt.
Für die Steiermärkische Landesregierung:
Landeshauptmann Waltraud Klasnic