Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung vom 8. Mai 2000, mit der
das Entwicklungsprogramm Mitterndorfer Becken aufgehoben wird | Omnilex
LGBL_ST_20000613_41•Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung vom 8. Mai 2000, mit der
das Entwicklungsprogramm Mitterndorfer Becken aufgehoben wird
Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung vom 8. Mai 2000, mit der
das Entwicklungsprogramm Mitterndorfer Becken aufgehoben wird
LGBL_ST_20000613_41Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung vom 8. Mai 2000, mit der
das Entwicklungsprogramm Mitterndorfer Becken aufgehoben wirdGazette13.06.2000
Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung vom 8. Mai 2000, mit der das
Entwicklungsprogramm Mitterndorfer Becken
aufgehoben wird
Auf Grund des § 8 des Steiermärkischen Raumordnungsgesetzes 1974, LGBl. Nr. 127/1974, zuletzt in der Fassung LGBl. Nr. 59/1995 wird verordnet:
Die Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung vom 28. Februar 1972 über das Entwicklungsprogramm und den Entwicklungsplan für die Gemeinden Mitterndorf im steirischen Salzkammergut, Pichl bei Aussee und Tauplitz (politischer Bezirk Liezen) – Entwicklungsprogramm Mitterndorfer Becken, LGBl. Nr. 25/1972 wird geändert wie folgt:
Nach § 10 wird folgender § 11 eingefügt:
„§ 11
Diese Verordnung tritt mit Ablauf des 30. April 2000 außer Kraft."