Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung vom 29. Jänner 2001, mit
der die Verordnung über den Anstaltsanteil an den Arztgebühren und die
Aufteilung der Arztgebühren zwischen dem Land und dem Rechtsträger der
Steiermärkischen Landeskrankenanstalten geändert wird