Kundmachung der Steiermärkischen Landesregierung vom 12. Februar 2001 über
die Änderung der Grenzen zwischen der Gemeinde Eichberg-Trautenburg sowie
der Marktgemeinde Großklein (je politischer Bezirk und Gerichtsbezirk
Leibnitz) | Omnilex
LGBL_ST_20010223_7•Kundmachung der Steiermärkischen Landesregierung vom 12. Februar 2001 über
die Änderung der Grenzen zwischen der Gemeinde Eichberg-Trautenburg sowie
der Marktgemeinde Großklein (je politischer Bezirk und Gerichtsbezirk
Leibnitz)
Kundmachung der Steiermärkischen Landesregierung vom 12. Februar 2001 über
die Änderung der Grenzen zwischen der Gemeinde Eichberg-Trautenburg sowie
der Marktgemeinde Großklein (je politischer Bezirk und Gerichtsbezirk
Leibnitz)
LGBL_ST_20010223_7Kundmachung der Steiermärkischen Landesregierung vom 12. Februar 2001 über
die Änderung der Grenzen zwischen der Gemeinde Eichberg-Trautenburg sowie
der Marktgemeinde Großklein (je politischer Bezirk und Gerichtsbezirk
Leibnitz)Gazette23.02.2001
Kundmachung der Steiermärkischen Landesregierung vom 12. Februar 2001 über die Änderung der Grenzen zwischen der Gemeinde Eichberg-Trautenburg sowie der Marktgemeinde Großklein (je politischer Bezirk und Gerichts-
bezirk Leibnitz)
Auf Grund der §§ 6 Abs. 2, 7 Abs. 1 und 2 und 11 Abs. 3 der Gemeindeordnung 1967, LGBl. Nr. 115, zuletzt in der Fassung LGBl. Nr. 82/1999, wird kundgemacht:
§ 1
Die Gemeindevertretungen der im politischen Bezirk und Gerichtsbezirk Leibnitz gelegenen Gemeinde Eichberg-Trautenburg und der Marktgemeinde Großklein haben auf Grund des § 7 Abs. 1 der Gemeindeordnung 1967 folgende Änderung ihrer Gemeindegrenzen beschlossen:
§ 2
Die Steiermärkische Landesregierung hat zu der im § 1 angeführten Grenzänderung auf Grund des § 7 Abs. 2 der Gemeindeordnung 1967 mit Wirkung vom 1. Jänner 2002 die Genehmigung erteilt.