Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung vom 19. März 2001, mit der
die Verordnung über die Einführung von Wildplomben und Abschussmeldekarten
1995 geändert wird | Omnilex
LGBL_ST_20010330_14•Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung vom 19. März 2001, mit der
die Verordnung über die Einführung von Wildplomben und Abschussmeldekarten
1995 geändert wird
Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung vom 19. März 2001, mit der
die Verordnung über die Einführung von Wildplomben und Abschussmeldekarten
1995 geändert wird
LGBL_ST_20010330_14Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung vom 19. März 2001, mit der
die Verordnung über die Einführung von Wildplomben und Abschussmeldekarten
1995 geändert wirdGazette30.03.2001
Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung vom 19. März 2001, mit der die Verordnung über die Einführung von Wildplomben und Abschussmeldekarten 1995 geändert wird
Auf Grund des § 55 Abs. 8 des Steiermärkischen Jagdgesetzes 1986, LGBl. Nr. 23, zuletzt in der Fassung LGBl. Nr. 58/2000, wird verordnet:
Die Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung vom 13. März 1995 über die Einführung von Wildplomben und Abschussmeldekarten wird wie folgt geändert:
"(3) Die Neufassung der im § 2 Abs. 2 genannten Anlage (Abschussmeldekarte) durch die Novelle LGBl. Nr. 14/2001 tritt mit 1. April 2001 in Kraft.