Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung vom 25. Juni 2001, mit der die Durchführungsverordnung zum Steiermärkischen Wohnbauförderungsgesetz 1993 geändert wird
Auf Grund des Steiermärkischen Wohnbauförderungsgesetzes 1993, LGBl. Nr. 25/193, in der Fassung LGBl. Nr. 38/1994, 11/1996, 61/1997, 25/1998, 75/1998 und 12/2000 wird verordnet:
Artikel I
Die Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung, mit der in Durchführung des Steiermärkischen Wohnbauförderungsgesetzes 1993 nähere Bestimmungen zu diesem Gesetz erlassen werden (Durchführungsverordnung zum Steiermärkischen Wohnbauförderungsgesetz 1993), LGBl. Nr. 26/1993, in der Fassung LGBl. Nr. 48/1994, 39/1995, 93/1995, 41/1996, 80/1997, 85/1998, 70/1999, 94/1999, 18/2000 und 9/2001 wird wie folgt geändert:
Artikel II
Übergangsbestimmungen und Inkrafttreten
(1 ) Diese Verordnung tritt mit 1. Juli 2001 in Kraft.
(2) Der bisherige Zuschlag gemäß § 8 Abs. 3 lit. e kann für Ansuchlen, die bis 30. September 2001 beim Amt der Steiermärkischen Landesregierung eingereicht werden, gewährt werden.
Für die Steiermärkische Landesregierung:
Landeshauptmann Waltraud Klasnic