vom 31. Juli 2001 über die Berichtigung von Fehlern
Auf Grund des § 10 Steiermärkisches Kundmachungsgesetz, LGBl. Nr. 25/1999 in der Fassung LGBl. Nr. 49/1999, wird das Stück 16 des Landesgesetzblattes 2001, ausgegeben und versendet am 24. Juli 2001, wie folgt berichtigt:
Die Nummerierung der Rechtsvorschriften hat statt „40" bis „45" richtig „41" bis „46" zu lauten, also:
Soweit im Text der im Stück 16 verlautbarten Vorschriften die Landesgesetzblatt-Nummern 40/2001 bis 45/2001 zitiert werden, werden diese Zitate entsprechend der neuen Nummerierung richtiggestellt. Landeshauptmann Waltraud Klasnic
Hinweis: Weder der Nummerierungsfehler im Stück 16/2001 noch diese Berichtigung haben auf den Inkrafttretungstermin und die Gültigkeit der betroffenen Rechtsvorschriften irgendeine Auswirkung.