(Celex-Nr.: 390L0679, 393L0088, 395L0030, 397L0059, 397L0065)
Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung vom 10. September 2001 über die
Durchführung des Bedienstetenschutzes im Bereich der Dienststellen der Gemeinden und
Gemeindeverbände im Land Steiermark
Auf Grund des § 61 des Steiermärkischen Bedienstetenschutzgesetzes 2000, LGBl. Nr. 24, wird verordnet:
Artikel I
Schutz der Bediensteten gegen Gefährdung
durch biologische Arbeitsstoffe
§ 1
Die Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung, LGBl. Nr. 43/2001 findet für Bedienstete in Gemeinden und Gemeindeverbänden des Landes Steiermark in der jeweils geltenden Fassung Anwendung.
Artikel II
Inkrafttreten
Artikel I tritt mit dem auf die Kundmachung folgenden Monatsersten, das ist
der 1. Oktober 2001, in Kraft.
Für die Steiermärkische Landesregierung:
Landeshauptmann Waltraud Klasnic