Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung vom 14. Jänner 2002 über die Verleihung des Rechtes zur Führung eines Gemeindewappens an die Gemeinde Marhof
(politischer Bezirk Deutschlandsberg)
Auf Grund des § 4 Abs. 1 der Steiermärkischen Gemeindeordnung 1967, LGBl. Nr. 115, in der Fassung der Kundmachung LGBl. Nr. 127/1972 und der Gesetze LGBl. Nr. 9/1973, 14/1976, 14/1982, 87/1986, 21/1994, 75/1995, 41/1997, 72/1997, 1/1999, 82/
1999 und 62/2001 wird verordnet:
§ 1
Der im politischen Bezirk Deutschlandsberg gelegenen Gemeinde Marhof wird mit Wirkung vom 1. Februar 2002 das Recht zur Führung eines Gemeindewappens mit folgender Beschreibung verliehen:
"Über blauem, silbern geflutetem Schildfuß in Rot ein grüner, silbern bordierter und unten abgetreppter Sparren, aus dessen Giebel zwei silberne Rosen
wachsen."
§ 2
Die der Gemeinde Marhof ausgefertigte Wappenurkunde enthält die Beschreibung und eine Abbildung des Gemeindewappens.
Für die Steiermärkische Landesregierung:
Landeshauptmann Waltraud Klasnic