Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung vom 1. Juli 2002, mit der die Verordnung betreffend Richtlinien für die Durchführung der Förderungen von Maßnahmen der
Abwasserentsorgung geändert wird
Auf Grund des § 7a Abs. 2 des Kanalgesetzes 1988, LGBl. Nr. 79/1988, zuletzt in der Fassung des Gesetzes LGBl. Nr. 82/1998, wird verordnet:
Die Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung, mit der Richtlinien für die Durchführung der Förderungen von Maßnahmen der Abwasserentsorgung erlassen werden, LGBl. Nr. 50/2002, wird geändert wie folgt:
„§ 3
Inkrafttreten von Novellen
Die Änderungen der Punkte 6 lit. b und 6 lit. c im Anhang durch die Novelle
LGBl. Nr. 74/2002 treten mit dem der Kundmachung folgenden Tag, das ist der 25. Juli 2002, in Kraft."
Für die Steiermärkische Landesregierung:
Landeshauptmann Waltraud Klasnic