Gesetz vom 19. November 2002, mit dem das Steiermärkische Buschenschankgesetz 1979 geändert wird
Der Steiermärkische Landtag hat beschlossen:
Das Gesetz vom 14. März 1979 über den Ausschank von selbst erzeugtem Wein und Obstwein in Buschenschenken (Steiermärkisches Buschenschankgesetz 1979), LGBl. Nr. 42/1979, zuletzt in der Fassung LGBl. Nr. 47/2001, wird wie folgt geändert:
„(4) Die Neufassung des § 1 Abs. 1 erster und dritter Satz durch die Novelle LGBl. Nr. 11/2003 tritt mit dem der Kundmachung folgenden Monatsersten, das ist der 1. März 2003, in Kraft."