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Gesetz vom 19. November 2002, mit dem ein Gesetz über das Dienstrecht und Besoldungsrecht der Bediensteten des Landes Steiermark (Stmk. L-DBR) und ein Gesetz über Nebengebührenzulagen der öffentlich-rechtlichen Bediensteten des Landes (Steiermärkisches Landes-Nebengebührenzulagengesetz – Stmk. L-NGZG) erlassen wird und das Gesetz über Nebengebührenzulagen der öffentlich-rechtlichen Bediensteten des Landes und der Gemeinden mit Ausnahme der Landeshauptstadt Graz, das Gesetz über das Dienst- und Besoldungsrecht der vom Land Steiermark oder von den Gemeinden anzustellenden Kindergärtner/Kindergärtnerinnen und Erzieher/Erzieherinnen an Horten, das Gesetz über die Gebühren bei Dienstreisen, Dienstverrichtungen im Dienstort, Dienstzuteilungen und Versetzungen, das als Landesgesetz geltende Pensionsgesetz 1965 und das Gesetz über den Unabhängigen Verwaltungssenat geändert wird | Omnilex