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Gesetz vom 8. April 2003, mit dem das Gesetz über die Zuweisung von Bediensteten der Gemeinde an Dritte (Steiermärkisches Gemeindebediensteten- Zuweisungsgesetz) erlassen wird sowie die Dienst- und Gehaltsordnung der Beamten der Landeshauptstadt Graz 1956 geändert wird (Celex-Nr. 377L0187; 398L0050) | Omnilex