Gesetz vom 1. Juli 2003, mit dem das Steiermärkische Wohnbauförderungsgesetz 1993 geändert wird
Der Steiermärkische Landtag hat beschlossen:
Das Steiermärkische Wohnbauförderungsgesetz 1993, LGBl. Nr. 25, zuletzt in
der Fassung LGBl. Nr. 48/
2002, wird wie folgt geändert:
Artikel I
Dem § 4 wird folgender Abs. 3 angefügt:
„(3) Aus dem Erlös verkaufter Forderungen aus gewährten Wohnbauförderungsdarlehen sind an die Wohnbauförderung für 2003 6,700.000,– Euro sowie für die folgenden Jahre jeweils zu Jahresbeginn zumindest die folgenden Beträge aus dem Landeshaushalt rückzuführen:
2004:14,100.000,– Euro
2005:14,700.000,– Euro
2006:15,300.000,– Euro
2007:15,600.000,– Euro
2008:16,100.000,– Euro
2009:17,000.000,– Euro
2010:17,800.000,– Euro
2011:19,400.000,– Euro
2012:23,600.000,– Euro
2013:31,800.000,– Euro
2014:42,200.000,– Euro
2015:52,800.000,– Euro."
Artikel II
Artikel I tritt mit dem der Kundmachung folgenden Tag, das ist der 14. Oktober 2003, in Kraft.
LandeshauptmannLandesrat
KlasnicSeitinger