Kundmachung der Steiermärkischen Landesregierung vom 20. Oktober 2003 über die Änderung der Grenzen zwischen den Marktgemeinden Klöch und Halbenrain, je politischer Bezirk
Radkersburg
Auf Grund der §§ 6 Abs. 2, 7 Abs. 1 und 2 und 11 Abs. 3 Steiermärkische
Gemeindeordnung 1967, LGBl. Nr. 115, zuletzt in der Fassung LGBl. Nr. 57/2002, wird kundgemacht:
§ 1
Die Gemeindevertretungen der im politischen Bezirk Radkersburg gelegenen Marktgemeinden Klöch und Halbenrain haben auf Grund des § 7 Abs. 1 Steiermärkische Gemeindeordnung 1967 folgende Änderung ihrer Gemeindegrenzen beschlossen:
1.Von der KG. Halbenrain, Marktgemeinde Halbenrain, werden die Grundstücke 597/29, 598/1, 599/1, 599/2, 599/4, 599/5, 599/6, 599/7, 599/8, 599/9, 599/10, 599/11, 599/12 und 599/13 abgetrennt und in die Marktgemeinde Klöch eingegliedert.
2Von der KG. Klöch, Marktgemeinde Klöch, werden die Grundstücke 725/2 und 725/3 abgetrennt und in die Marktgemeinde Halbenrain eingegliedert. Die zeichnerische Darstellung des neuen Grenzverlaufes ist in den im Vermessungsamt Leibnitz aufliegenden technischen Unterlagen, GZ.: A 782/2003, einzusehen.
§ 2
Die Steiermärkische Landesregierung hat die in § 1 angeführten Grenzänderungen auf Grund des § 7 Abs. 2 Steiermärkische Gemeindeordnung 1967 mit Wirkung vom 1. Jänner 2004
genehmigt.
Für die Steiermärkische Landesregierung:
Landeshauptmann Waltraud Klasnic