Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung vom 26. April 2004 über die
Verleihung des Rechtes zur Führung der Bezeichnung „Marktgemeinde" an die
Gemeinde Gössendorf (politischer Bezirk Graz-Umgebung) | Omnilex
LGBL_ST_20040512_17•Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung vom 26. April 2004 über die
Verleihung des Rechtes zur Führung der Bezeichnung „Marktgemeinde" an die
Gemeinde Gössendorf (politischer Bezirk Graz-Umgebung)
Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung vom 26. April 2004 über die
Verleihung des Rechtes zur Führung der Bezeichnung „Marktgemeinde" an die
Gemeinde Gössendorf (politischer Bezirk Graz-Umgebung)
LGBL_ST_20040512_17Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung vom 26. April 2004 über die
Verleihung des Rechtes zur Führung der Bezeichnung „Marktgemeinde" an die
Gemeinde Gössendorf (politischer Bezirk Graz-Umgebung)Gazette12.05.2004
Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung vom 26. April 2004 über die Verleihung des Rechtes zur Führung der Bezeichnung „Marktgemeinde" an die Gemeinde Gössendorf (politischer Bezirk Graz-Umgebung)
Auf Grund des § 3 Abs. 2 und 4 der Steiermärkischen Gemeindeordnung 1967, LGBl. Nr. 115, zuletzt in der Fassung LGBl. Nr. 57/2002, wird verordnet:
§ 1
Der im politischen Bezirk Graz-Umgebung gelegenen Gemeinde Gössendorf wird mit Wirkung vom 1. Juni 2004 das Recht zur Führung der Bezeichnung „Marktgemeinde" verliehen:
§ 2
Über diese Verleihung wird der Gemeinde Gössendorf eine Urkunde