Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung vom 13. September 2004 über die Verleihung des Rechtes zur Führung eines Gemeindewappens an die Gemeinde Flatschach (politischer Bezirk Knittelfeld)
Auf Grund des § 4 Abs. 1 der Steiermärkischen Gemeindeordnung 1967, LGBl. Nr. 115, in der Fassung der Kundmachung LGBl. Nr. 127/1972 und der Gesetze LGBl. Nr. 9/1973, 14/1976, 14/1982, 87/1986, 21/1994, 75/1995, 41/1997, 72/1997, 1/1999, 82/1999, 62/2001 und 57/2002, wird verordnet:
§ 1
Der im politischen Bezirk Knittelfeld gelegenen Gemeinde Flatschach wird mit Wirkung vom 1. Oktober 2004 das Recht zur Führung eines Gemeindewappens mit folgender Beschreibung verliehen:
„Unter goldenem Schildhaupt mit einem roten vierblättrigen und mit fünf Eicheln (1:3:1) besetzten
Stie-leichenzweig in Rot ein goldener Frosch."
§ 2
Die der Gemeinde Flatschach ausgefertigte Wappenurkunde enthält die Beschreibung und eine Abbildung des Gemeindewappens.
Für die Steiermärkische Landesregierung:
Landeshauptmann Waltraud Klasnic