Gesetz vom 19. Oktober 2004, mit dem das Gesetz über den Unabhängigen Verwaltungssenat geändert wird
Der Steiermärkische Landtag hat beschlossen:
Das Gesetz über den Unabhängigen Verwaltungssenat, LGBl. Nr. 78/1990, zuletzt in der Fassung LGBl. Nr. 29/2003 wird wie folgt geändert:
§ 20 Abs. 2 lautet:
„(2) Die Einfügung des § 18a durch die Novelle LGBl. Nr. 56/2002 tritt mit dem der Kundmachung folgenden Monatsersten, das ist der 1. Juli 2002, in Kraft."
Dem § 20 Abs. 5 wird folgender Abs. 6 angefügt:
„(6) Die Änderung des § 20 Abs. 2 durch die Novelle LGBl. Nr. 1/2005 tritt mit 30. Juni 2004 in Kraft."