Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung vom 11. Juli 2005, mit der die Verordnung über die Erklärung von Gebieten der Turracher Höhe, des Eisenhut und der Frauenalpe zum Landschaftsschutzgebiet, LGBl. Nr. 53/1981, geändert wird
Auf Grund des § 18 Abs. 1 des Steiermärkischen Naturschutzgesetzes 1976, LGBl. Nr. 65, in der Fassung LGBl. Nr. 56/2004, wird verordnet:
Die Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung über die Erklärung von Gebieten der Turracher Höhe, des Eisenhut und der Frauenalpe zum Landschaftsschutzgebiet, LGBl. Nr. 53/1981, wird wie folgt geändert:
Nach § 2 wird folgender § 3 angefügt:
§ 3
Außerkrafttreten
Diese Verordnung tritt mit dem der Kundmachung folgenden Tag, das ist der 9. August 2005, außer Kraft.
Für die Steiermärkische Landesregierung:
Landeshauptmann Waltraud Klasnic