Gesetz vom 24. Mai 2005, mit dem das Pflegegeld-Anpassungsgesetz geändert wird
Der Steiermärkische Landtag hat beschlossen:
Artikel I
Das gemäß Artikel I des Pflegegeld-Anpassungsgesetzes, LGBl. Nr. 81/1993, als Landesgesetz geltende Bundespflegegeldgesetz, zuletzt geändert durch LGBl. Nr. 74/ 2001, wird wie folgt geändert:
„(3) Die nach diesem Gesetz gebührenden Geldleistungen sind auf Beträge von vollen 10 Cent zu runden; dabei sind Beträge unter 5 Cent zu vernachlässigen und Beträge von 5 Cent an auf 10 Cent zu ergänzen."
Dem § 44 Abs. 4 wird folgender Abs. 5 angefügt:
„(5) Die Ausgleiche gemäß Abs. 1 sind mit Wirkung vom 1. Jänner 2005 von Amts wegen um 2 % zu erhöhen und gemäß § 18 Abs. 3 auf Beträge von vollen 10 Cent zu runden. Der Vervielfachung sind die für das Jahr 2004 gebührenden Beträge zugrunde zu legen."
Im § 47 letzter Satz wird der Ausdruck „2.635 Schilling" durch den Ausdruck „195,30 Euro" ersetzt.