Gesetz vom 17. Jänner 2006, mit dem das Landes-Reisegebührengesetz geändert wird
Der Steiermärkische Landtag hat beschlossen:
Das Gesetz über die Gebühren bei Dienstreisen, Dienstverrichtungen im Dienstort, Dienstzuteilungen und Versetzungen, LGBl. Nr. 24/1999, zuletzt in der Fassung LGBl. Nr. 29/2003, wird wie folgt geändert:
§ 10 Abs. 3 lautet:
„(3) Die besondere Entschädigung gemäß Abs. 2 beträgt:
„(3) Die Änderungen im § 10 Abs. 3 und Abs. 4 durch die Novelle LGBl. Nr. 43/2006 treten mit 1. November 2005 in Kraft."