Kundmachung der Steiermärkischen Landesregierung vom 19. April 2006 über die Änderung der Grenzen zwischen den Gemeinden Kulm bei Weiz und Reichendorf, je politischer Bezirk Weiz
Gemäß §§ 6 Abs. 2, 7 Abs. 1 und 2 sowie 11 Abs. 3 Steiermärkische Gemeindeordnung 1967, LGBl. Nr. 115, zuletzt in der Fassung LGBl. Nr. 49/2004, wird kundgemacht:
§ 1
Die Gemeinderäte der im politischen Bezirk Weiz gelegenen Gemeinden Kulm bei Weiz und Reichendorf haben auf Grund des § 7 Abs. 1 Steiermärkische Gemeindeordnung folgende Änderung ihrer Gemeindegrenzen beschlossen:
Die Grundstücke 387/1, 387/2, 406/3 und 406/4, KG Rohrbach, Gemeinde Kulm bei Weiz, werden abgetrennt und der Gemeinde Reichendorf zugeordnet.
§ 2
Die zeichnerische Darstellung des neuen Grenzverlaufes ist in den im Vermessungsamt Weiz aufliegenden technischen Unterlagen, GZ: A 57/2005, einzusehen.
§ 3
Die Steiermärkische Landesregierung hat die im § 1 angeführte Grenzänderung mit Wirkung vom 1. Jänner 2007 genehmigt.
Für die Steiermärkische Landesregierung:
Landeshauptmann Voves