Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung vom 10. Oktober 2006, mit der die Verordnung über die Kennzeichnung von Wildschutzgebieten geändert wird
Auf Grund des § 51 Abs. 4 des Steiermärkischen Jagdgesetzes 1986, LGBl. Nr. 23/1986, zuletzt in der Fassung LGBl. Nr. 56/2006, wird verordnet:
Die Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung über die Kennzeichnung von Wildschutzgebieten, LGBl. Nr. 24/1986, wird wie folgt geändert:
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„§ 4
Übergangsbestimmungen zur Novelle LGBl. Nr. 129/2006
In Wildschutzgebieten, die im Zeitpunkt des Inkrafttretens der Novelle LGBl. Nr. 129/2006 bereits genehmigt sind, dürfen die gemäß LGBl. Nr. 24/1986 aufgestellten Hinweistafeln bis längstens 31.Dezember 2012 weiterverwendet werden.
§ 5
Inkrafttreten von Novellen
Die Änderung der Anlage und des § 4 durch die Novelle LGBl. Nr. 129/2006
tritt mit dem der Kundmachung folgenden Tag, das ist der 31. Oktober 2006
in Kraft."
Für die Steiermärkische Landesregierung:
Landeshauptmann Voves