Gesetz vom 19. September 2006, mit dem das Gesetz über die Schaffung eines Landesfonds zur Förderung von Wissenschaft und Forschung geändert wird
Der Landtag Steiermark hat beschlossen:
Das Gesetz vom 25. Juni 1969 über die Schaffung eines Landesfonds zur Förderung von Wissenschaft und Forschung, LGBl. Nr. 164/1969, zuletzt in der Fassung LGBl. Nr. 10/1999, wird wie folgt geändert:
- § 1 Abs. 2 lautet:
„(2) Zur Durchführung dieser Aufgabe können Fondsmittel insbesondere gewährt werden zur
(1) Die Änderung des § 4 und der Entfall des § 3 durch die Novelle LGBl. Nr. 64/1996 sind mit 22. August 1996 in Kraft getreten.
(2) Die Änderung des § 7 Abs. 2 durch die Novelle LGBl. Nr. 96/1998 ist mit 1. Jänner 1999 in Kraft getreten.
(3) Die Änderung des § 1 durch die Novelle LGBl. Nr. 10/1999 ist mit 12. Februar 1999 in Kraft getreten.
(4) Die Änderung des § 2 Abs. 2 durch die Novelle LGBl. Nr. 138/2006 tritt mit den der Kundmachung folgenden Tag, das ist der 2. Dezember 2006, in Kraft."
LandeshauptmannLandesrätin
VovesEdlinger-Ploder