Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung vom 20. November 2006, mit
der die Verordnung über die Festsetzung der Pflegegebühren der Allgemeinen
Gebührenklasse für die Fonds- und andere Krankenanstalten sowie Zuschläge
dazu in der Sonderklasse der Landeskrankenanstalten geändert wird