Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung vom 7. Mai 2007, mit der
die Verordnung, mit der der Betrieb von Feuerstätten beschränkt und das
Verbrennen von Stoffen im Freien verboten wird, aufgehoben wird | Omnilex
LGBL_ST_20070521_38•Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung vom 7. Mai 2007, mit der
die Verordnung, mit der der Betrieb von Feuerstätten beschränkt und das
Verbrennen von Stoffen im Freien verboten wird, aufgehoben wird
Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung vom 7. Mai 2007, mit der
die Verordnung, mit der der Betrieb von Feuerstätten beschränkt und das
Verbrennen von Stoffen im Freien verboten wird, aufgehoben wird
LGBL_ST_20070521_38Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung vom 7. Mai 2007, mit der
die Verordnung, mit der der Betrieb von Feuerstätten beschränkt und das
Verbrennen von Stoffen im Freien verboten wird, aufgehoben wirdGazette21.05.2007
Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung vom 7. Mai 2007, mit der die Verordnung, mit der der Betrieb von Feuerstätten beschränkt und das Verbrennen von Stoffen im Freien verboten wird, aufgehoben wird
Auf Grund des Steiermärkischen Luftreinhaltegesetzes, LGBl. Nr. 128/1974 i. d. F. LGBl. Nr. 7/2002, wird verordnet:
Die Verordnung, mit der der Betrieb von Feuerstätten beschränkt und das Verbrennen von Stoffen im Freien verboten wird, LGBl. Nr. 26/1985, wird wie folgt geändert:
Nach § 3 wird folgender § 4 angefügt:
„§ 4
Außerkrafttreten
Diese Verordnung tritt mit 31. Mai 2007 außer Kraft."