Kundmachung der Steiermärkischen Landesregierung vom 17. Jänner 2008 über
die Aufhebung der Verordnung des Gemeinderates der Stadtgemeinde
Fürstenfeld gemäß § 41 Steiermärkische Gemeindeordnung, mit der Maßnahmen
gegen unerwünschte Formen des passiven Bettelns im Stadtgebiet von
Fürstenfeld erlassen werden