Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung vom 28. April 2008 über die Neufestlegung des Ortsbildschutzgebietes in Bad Aussee
Auf Grund des § 2 Ortsbildgesetz 1977, LGBl. Nr. 54/1977, zuletzt in der Fassung LGBl. Nr. 71/2001, wird verordnet:
§ 1
Schutzgebiet
Die in der Anlage – eine Planzeichnung im Maßstab 1 : 5000 auf Grundlage
der Digitalen Katastralmappe (DKM) – dargestellten Teile der
Stadtgemeinde Bad Aussee werden zum Schutzgebiet nach dem Ortsbildgesetz 1977 erklärt. Die Anlage bildet einen Bestandteil dieser Verordnung.
§ 2
Inkrafttreten
Diese Verordnung tritt mit dem der Kundmachung folgenden Tag, das ist der 31. Mai 2008, in Kraft.
§ 3
Außerkrafttreten
Mit Inkrafttreten dieser Verordnung tritt die Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung über die Festlegung eines Schutzgebietes nach dem Ortsbildgesetz 1977 in Bad Aussee, LGBl. Nr. 18/1986, außer Kraft.
Für die Steiermärkische Landesregierung:
Landeshauptmann Voves