Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung vom 7. Juli 2008, mit der
die Verordnung über die Durchführung des Bedienstetenschutzes im Bereich
der Dienststellen des Landes geändert wird | Omnilex
LGBL_ST_20080721_69•Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung vom 7. Juli 2008, mit der
die Verordnung über die Durchführung des Bedienstetenschutzes im Bereich
der Dienststellen des Landes geändert wird
Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung vom 7. Juli 2008, mit der
die Verordnung über die Durchführung des Bedienstetenschutzes im Bereich
der Dienststellen des Landes geändert wird
LGBL_ST_20080721_69Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung vom 7. Juli 2008, mit der
die Verordnung über die Durchführung des Bedienstetenschutzes im Bereich
der Dienststellen des Landes geändert wirdGazette21.07.2008
Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung vom 7. Juli 2008, mit der die Verordnung über die Durchführung des Bedienstetenschutzes im Bereich der Dienststellen des Landes geändert wird
Auf Grund des § 61 des Steiermärkischen Bedienstetenschutzgesetzes, LGBl. Nr. 24/2000, wird verordnet:
Die Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung über die Durchführung des Bedienstetenschutzes im Bereich der Dienststellen des Landes, LGBl. Nr. 35/2004, zuletzt in der Fassung LGBl. Nr. 135/2006, wird wie folgt geändert:
„(4) Die Änderung des § 20 und des § 28 Abs. 1 Z. 7 sowie die Einfügung des § 29 Abs. 6 Z. 12 durch die Novelle LGBl. Nr. 69//2008 treten mit dem auf die Kundmachung folgenden Monatsersten, das ist der 1. August 2008, in Kraft."