Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung vom 22. Dezember 2008, mit der eine Anpassung des Pflegegeldes und der Ausgleiche nach dem Steiermärkischen Pflegegeldgesetz erfolgt –
StPGG-AnpassungsVO
Auf Grund des § 5 Abs. 3 des Steiermärkischen Pflegegeldgesetzes, LGBl. Nr. 80/1993, zuletzt in der Fassung LGBl. Nr. 19/2005, wird verordnet:
§ 1
Höhe des Pflegegeldes
Das Pflegegeld gebührt zwölf Mal jährlich und beträgt monatlich:
Stufe 1e 154,20
Stufe 2e 284,30
Stufe 3e 442,90
Stufe 4e 664,30
Stufe 5e 902,30
Stufe 6e 1242,00
Stufe 7e 1655,80
§ 2
Höhe der Ausgleiche
Die Ausgleiche gemäß § 32 Abs. 1 und 2 StPGG sind mit Wirkung vom 1. Jänner 2009 von Amts wegen wie folgt zu erhöhen und gemäß § 14 Abs. 4 StPGG auf Beträge von vollen 10 Cent zu runden:
§ 3
Der gemäß Artikel II Z. 1 letzter Satz der Übergangsbestimmungen zur StPGG-Novelle LGBl. Nr. 81/1996 festgesetzte Betrag wird auf e 203,10 erhöht.
§ 4
Inkrafttreten
Diese Verordnung tritt mit 1. Jänner 2009 in Kraft.
§ 5
Außerkrafttreten
Mit Inkrafttreten dieser Verordnung tritt die Verordnung, mit der das Pflegegeld und die Ausgleiche nach dem Steiermärkischen Pflegegeldgesetz
festgesetzt werden, LGBl. Nr. 3/2005, außer Kraft.
Für die Steiermärkische Landesregierung:
Landeshauptmann Voves