Kundmachung der Steiermärkischen Landesregierung vom 21. Dezember 2009 über die Änderung der Grenze zwischen der Gemeinde Empersdorf, politischer Bezirk Leibnitz und Gerichtsbezirk Leibnitz und der Marktgemeinde Vasoldsberg, politischer Bezirk Graz-Umgebung und Gerichts-bezirk Graz-Ost
Auf Grund der §§ 6 Abs. 2, 7 Abs. 1 und 2 und 11 Abs. 3 Steiermärkische Gemeindeordnung 1967, LGBl. Nr. 115, zuletzt in der Fassung LGBl. Nr. 92/2008, wird kundgemacht:
§ 1
Die Gemeindevertretungen der im politischen Bezirk und Gerichtsbezirk Leibnitz gelegenen Gemeinde Empersdorf und der im politischen Bezirk Graz-Umgebung und Gerichtsbezirk Graz-Ost gelegenen Marktgemeinde Vasoldsberg haben auf Grund des § 7 Abs. 1 Steiermärkische Gemeindeordnung 1967 folgende Änderung ihrer Gemeindegrenzen beschlossen:
–Das Grundstück Nr. 146/2 der KG. Breitenhilm, Marktgemeinde Vasoldsberg, im Gesamtausmaß von 397 m² wird abgetrennt bzw. ausgeschieden und dem Gebiet der KG. Empersdorf, Gemeinde Empersdorf, eingegliedert. Die zeichnerische Darstellung des neuen Grenzverlaufes ist in den im BEV-Vermessungsamt Leibnitz aufliegenden technischen Unterlagen, GZ: A 259/2009 und in den im BEV-Vermessungsamt Graz aufliegenden technischen Unterlagen, GZ: A 397/2009, einzusehen.
§ 2
Die Steiermärkische Landesregierung hat zu der im § 1 angeführten Grenzänderung auf Grund des § 7 Abs. 2 Steiermärkische Gemeindeordnung 1967 mit Wirkung vom 1. Jänner 2010 die Genehmigung erteilt.
§ 3
Inwieweit durch diese Änderung der Gemeindegrenzen die Grenzen der Sprengel des Bezirksgerichtes Leibnitz und des Bezirksgerichtes Graz-Ost berührt werden, hat die Bundesregierung gemäß § 8 Abs. 5 lit. d des Übergangsgesetzes vom 1. Oktober 1920 in der Fassung des BGBl. Nr. 368 vom Jahre 1925, die Zustimmung erteilt.
Für die Steiermärkische Landesregierung:
Landeshauptmann Voves