Gesetz vom 17. November 2009, mit dem das Gesetz über die Historische Landeskommission für Steiermark geändert wird
Der Landtag Steiermark hat beschlossen:
Das Gesetz über die Historische Landeskommission für Steiermark, LGBl. Nr. 66/1994, wird wie folgt -geändert:
§ 6 Abs. 2 lautet:
„(2) Das Wissenschaftliche Kollegium besteht aus
(1) Die Änderung des § 6 Abs. 2 durch die Novelle LGBl. Nr. 6/2010 tritt mit dem der Kundmachung -folgenden Tag, das ist der 30. Jänner 2010, in Kraft.