Kundmachung der Steiermärkischen Landesregierung vom 18. März 2010 über die
Aufhebung einer Änderung im Flächenwidmungsplan der Marktgemeinde
Mooskirchen und einer Verordnung der Marktgemeinde Mooskirchen, mit der ein
neu vermessenes Grundstück zum öffentlichen Interessentenweg erklärt wird