Gesetz vom 18. Jänner 2011, mit dem das Steiermärkische Pensionsgesetz 2009 und das Steiermärkische Bezügegesetz geändert werden
Der Landtag Steiermark hat beschlossen:
Artikel 1
Änderung des Steiermärkischen Pensionsgesetzes 2009
Das Steiermärkische Pensionsgesetz 2009, LGBl. Nr. 10/2009, zuletzt in der Fassung LGBl. Nr. 81/2010, wird wie folgt geändert:
- Dem § 43 wird folgender Abs. 6 angefügt:
„(6) Abweichend von Abs. 2 sind im Kalenderjahr 2011 nur jene Ruhe- und Versorgungsbezüge, die den Betrag von E 2.310,– monatlich nicht übersteigen, zu erhöhen. Beträgt der Ruhe- und Versorgungsbezug
„(4) Die Einfügung des § 43 Abs. 6 durch die Novelle LGBl. Nr. 21/2011 tritt mit 1. Jänner 2011 in Kraft.“
Artikel 2
Änderung des Steiermärkischen Bezügegesetzes
Das Steiermärkische Bezügegesetz, LGBl. Nr. 28/1973, zuletzt in der Fassung
LGBl. Nr. 81/2010, wird wie folgt geändert:
- Dem § 40 wird folgender Abs. 17 angefügt:
„(17) Die Einfügung des Artikels X durch die Novelle LGBl. Nr. 21/2011 tritt mit 1. Jänner 2011 in Kraft.“
- Nach Artikel IX wird folgender Artikel X samt Überschrift eingefügt:
„Artikel X
Entfall der Anpassung der Ruhe- und Versorgungsbezüge für das Jahr 2011
§ 41m
Die in § 27 vorgesehene Anwendung des § 43 des St. PG 2009 entfällt bis 31. Dezember 2011.“
LandeshauptmannErster Landeshauptmannstellvertreter
VovesSchützenhöfer