Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung vom 16. Juni 2011, mit der das Entwicklungsprogramm für die Reinhaltung der Luft geändert wird
Auf Grund des § 11 Abs. 9 des Steiermärkischen Raumordnungsgesetzes 2010 – StROG, LGBl. Nr. 49/2010, wird verordnet:
Die Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung vom 17. Mai 1993, mit der ein Entwicklungsprogramm für die Reinhaltung der Luft erlassen wurde, LGBl. Nr. 58/1993, wird wie folgt geändert:
„§ 5
Inkrafttreten von Novellen
Die Änderungen des § 2 Abs. 1 und 2, sowie des § 3 Abs. 1 Z. 2 lit. a durch
die Novelle LGBl. Nr. 53/2011 treten mit dem der Kundmachung folgenden Tag,
das ist der 6. Juli 2011, in Kraft.“.
Für die Steiermärkische Landesregierung:
Landeshauptmann Voves