Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung vom 24. November 2011, mit der die Verordnung über die Erklärung des Gebietes „Zirbitzkogel“ (AT2220000) zum Europaschutzgebiet Nr. 31 geändert wird
Auf Grund des § 13a Abs. 1 des Steiermärkischen Naturschutzgesetzes 1976, LGBl. Nr. 65/1976, zuletzt in der Fassung LGBl. Nr. 85/2011, wird verordnet:
Die Verordnung über die Erklärung des Gebietes „Zirbitzkogel“ zum Europaschutzgebiet Nr. 31, LGBl. Nr. 77/2006, wird wie folgt geändert:
„§ 2a
Ziele
(1) Der günstige Erhaltungszustand der in der Anlage A genannten Schutzgüter ist dauerhaft zu sichern.
(2) Im Falle einer aus naturschutzfachlichen Gründen notwendigen Prioritätenreihung der Schutzgüter kommt dem Mornellregenpfeifer (Charadrius morinellus) oberste Priorität zu.
§ 2b
Maßnahmen
Die Ziele sollen durch die Erhaltung und Entwicklung von großflächigen störungsarmen Zonen durch Besucherlenkung und vorrangig durch Vereinbarungen im Wege des Vertragsnaturschutzes erreicht werden.
§ 2c
Verbote
Im Europaschutzgebiet sind im besonders ausgewiesenen Gebiet für den Mornellregenpfeifer nachstehende Handlungen verboten:
„(1) Die Abgrenzung des Schutzgebietes erfolgt durch planliche Darstellung in Form eines Übersichtsplanes im Maßstab 1:28.000 (Anlage B) und eines Detailplanes.“
Regelmäßig vorkommender Zugvogel
Code-Nr. Deutscher Name Wissenschaftlicher Name
A280 Steinrötel Monticola saxatilis