Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung vom 22. Dezember 2011, mit
der die Gemeinde Edelstauden in eine neue Ortsklasse eingestuft wird | Omnilex
LGBL_ST_20111230_117•Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung vom 22. Dezember 2011, mit
der die Gemeinde Edelstauden in eine neue Ortsklasse eingestuft wird
Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung vom 22. Dezember 2011, mit
der die Gemeinde Edelstauden in eine neue Ortsklasse eingestuft wird
LGBL_ST_20111230_117Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung vom 22. Dezember 2011, mit
der die Gemeinde Edelstauden in eine neue Ortsklasse eingestuft wirdGazette30.12.2011