Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung vom 2. Februar 2012, mit
der die Gemeinde Heiligenkreuz am Waasen in eine neue Ortsklasse eingestuft
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LGBL_ST_20120308_17•Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung vom 2. Februar 2012, mit
der die Gemeinde Heiligenkreuz am Waasen in eine neue Ortsklasse eingestuft
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Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung vom 2. Februar 2012, mit
der die Gemeinde Heiligenkreuz am Waasen in eine neue Ortsklasse eingestuft
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LGBL_ST_20120308_17Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung vom 2. Februar 2012, mit
der die Gemeinde Heiligenkreuz am Waasen in eine neue Ortsklasse eingestuft
wirdGazette08.03.2012
Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung vom 2. Februar 2012, mit der die Gemeinde Heiligenkreuz am Waasen in eine neue Ortsklasse eingestuft wird
Auf Grund des § 3 Abs. 5 des Steiermärkischen Tourismusgesetzes 1992, LGBl. Nr. 55/1992, zuletzt in der Fassung LGBl. Nr. 81/2010, wird verordnet:
§ 1
Die Gemeinde Heiligenkreuz am Waasen wird in die Ortsklasse C eingestuft.
§ 2
Diese Verordnung tritt mit dem der Kundmachung folgenden Tag, das ist der 9. März 2012, in Kraft.