Gesetz vom 17. Jänner 2012, mit dem das Steiermärkische Lichtspielgesetz 1983 geändert wird
Der Landtag Steiermark hat beschlossen:
Das Steiermärkische Lichtspielgesetz 1983, LGBl. Nr. 60/1983, zuletzt in der Fassung LGBl. Nr. 81/2010, wird wie folgt geändert:
„(3) In einem Bescheid gemäß Abs. 1 kann eine Vorführung für folgende Altersstufen untersagt werden:
„(3) Die Änderung des § 14 Abs. 1 und 3 durch die Novelle LGBl. Nr. 23/2012 tritt mit dem der Kundmachung folgenden Tag, das ist der 29. März 2012, in Kraft.“