Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung vom 8. März 2012, mit der
die Gemeinde Allerheiligen bei Wildon in eine neue Ortsklasse eingestuft
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LGBL_ST_20120328_25•Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung vom 8. März 2012, mit der
die Gemeinde Allerheiligen bei Wildon in eine neue Ortsklasse eingestuft
wird
Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung vom 8. März 2012, mit der
die Gemeinde Allerheiligen bei Wildon in eine neue Ortsklasse eingestuft
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LGBL_ST_20120328_25Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung vom 8. März 2012, mit der
die Gemeinde Allerheiligen bei Wildon in eine neue Ortsklasse eingestuft
wirdGazette28.03.2012
Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung vom 8. März 2012, mit der die Gemeinde Allerheiligen bei Wildon in eine neue Ortsklasse eingestuft wird
Auf Grund des § 3 Abs. 5 des Steiermärkischen Tourismusgesetzes 1992, LGBl. Nr. 55/1992, zuletzt in der Fassung LGBl. Nr. 11/2012, wird verordnet:
§ 1
Die Gemeinde Allerheiligen bei Wildon wird in die Ortsklasse C eingestuft.
§ 2
Diese Verordnung tritt mit dem der Kundmachung folgenden Tag, das ist der 29. März 2012, in Kraft.