Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung vom 19. April 2012, mit der die Verordnung, mit der eine Geschäftsordnung für die Tourismusverbände erlassen wird, geändert wird
Auf Grund des § 21 Abs. 1 des Steiermärkischen Tourismusgesetzes 1992, LGBl. Nr. 55/1992, zuletzt in
der Fassung LGBl. Nr. 11/2012, wird verordnet:
Die Verordnung, mit der eine Geschäftsordnung für Tourismusverbände erlassen wird, LGBl. Nr. 29/1993, zuletzt in der Fassung LGBl. Nr. 30/2003, wird wie folgt geändert:
„(2) Die Änderung des § 2 Abs. 2 dritter Satz, des § 3 Abs. 2 zweiter Satz und des § 8 Abs. 5 tritt mit dem der Kundmachung folgenden Tag, das ist der 12. Mai 2012, in Kraft.“
Für die Steiermärkische Landesregierung:
Landeshauptmann Voves