Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung vom 24. Mai 2012, mit der die Verordnung betreffend die paritätische Kommission und die Schlichtungsstelle nach dem StBHG geändert wird
Auf Grund des § 47a Abs. 7 des Steiermärkischen Behindertengesetzes, LGBl. Nr. 26/2004, zuletzt in der Fassung LGBl. Nr. 10/2012, wird verordnet:
Die Verordnung betreffend die paritätische Kommission und die Schlichtungsstelle nach dem StBHG, LGBl. Nr. 82/2008, zuletzt in der Fassung LGBl. Nr. 19/2010, wird wie folgt geändert:
- § 7 Abs. 1 lautet:
„(1) Die/Der Vorsitzende hat die paritätische Kommission zu den Sitzungen einzuladen. Zur ersten Sitzung jeden Jahres hat der Vorsitzende längstens zwischen 15. September und 30. September einzuladen.“
- Der bisherige § 15 erhält die Absatzbezeichnung „(1)“. Dem Abs. 1 wird folgender Abs. 2 angefügt:
„(2) Die Änderung des § 7 Abs. 1 durch die Novelle LGBl. Nr. 45/2012 tritt mit dem der Kundmachung folgenden Tag, das ist der 13. Juni 2012, in Kraft.“
Für die Steiermärkische Landesregierung:
Landeshauptmann Voves