Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung vom 24. Mai 2012, mit der
die Verordnung betreffend die paritätische Kommission und die
Schlichtungsstelle nach dem StJWG 1991 geändert wird | Omnilex
LGBL_ST_20120612_46•Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung vom 24. Mai 2012, mit der
die Verordnung betreffend die paritätische Kommission und die
Schlichtungsstelle nach dem StJWG 1991 geändert wird
Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung vom 24. Mai 2012, mit der
die Verordnung betreffend die paritätische Kommission und die
Schlichtungsstelle nach dem StJWG 1991 geändert wird
LGBL_ST_20120612_46Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung vom 24. Mai 2012, mit der
die Verordnung betreffend die paritätische Kommission und die
Schlichtungsstelle nach dem StJWG 1991 geändert wirdGazette12.06.2012
Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung vom 24. Mai 2012, mit der die Verordnung betreffend die paritätische Kommission und die Schlichtungsstelle nach dem StJWG 1991 geändert wird
Auf Grund des § 9b Abs. 7 des Steiermärkischen Jugendwohlfahrtsgesetzes 1991, LGBl. Nr. 93/1990, zuletzt in der Fassung LGBl. Nr. 63/2011, wird verordnet:
Die Verordnung betreffend die paritätische Kommission und die Schlichtungsstelle nach dem StJWG 1991, LGBl. Nr. 30/2009 wird wie folgt geändert:
§ 7 Abs. 1 lautet:
„(1) Die/Der Vorsitzende hat die paritätische Kommission zu den Sitzungen einzuladen. Zur ersten Sitzung jeden Jahres hat der Vorsitzende längstens zwischen 1. September und 15. September einzuladen.“
Nach § 14 wird folgender § 15 angefügt:
„§ 15
Inkrafttreten von Novellen
Die Änderung des § 7 Abs. 1 durch die Novelle LGBl. Nr. 46/2012 tritt mit 1. Jänner 2012 in Kraft.“