Außerkrafttreten von Zuständigkeiten gemäß der Geschäftsverteilung der
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LGBL_ST_20121121_109•Außerkrafttreten von Zuständigkeiten gemäß der Geschäftsverteilung der
Mitglieder der Steiermärkischen Landesregierung
Außerkrafttreten von Zuständigkeiten gemäß der Geschäftsverteilung der
Mitglieder der Steiermärkischen Landesregierung
LGBL_ST_20121121_109Außerkrafttreten von Zuständigkeiten gemäß der Geschäftsverteilung der
Mitglieder der Steiermärkischen LandesregierungGazette21.11.2012
Außerkrafttreten von Zuständigkeiten gemäß der Geschäftsverteilung der Mitglieder der Steiermärkischen Landesregierung
Gemäß Art. 3 der Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung vom 31. Mai 2012, mit der die Geschäftsverteilung der Mitglieder der Steiermärkischen Landesregierung als Anlage zu § 2 der Geschäftsordnung der Steiermärkischen Landesregierung festgelegt wird, LGBl. Nr. 53/2012, wird kundgemacht:
Die gemäß Art. 3 in Abschnitt E) Landesrätin Mag.a Edlinger-Ploder, Punkt.
festgelegte Zuständigkeit „Pflegezentren des Landes Steiermark:
Verwaltung und Führung, Organisation und strategische Ausrichtung“ tritt mit 1. Jänner 2013 außer Kraft.