Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung vom 31. Oktober 2013, mit
der die Gemeinde Edelstauden in eine neue Ortsklasse eingestuft wird | Omnilex
LGBL_ST_20131115_113•Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung vom 31. Oktober 2013, mit
der die Gemeinde Edelstauden in eine neue Ortsklasse eingestuft wird
Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung vom 31. Oktober 2013, mit
der die Gemeinde Edelstauden in eine neue Ortsklasse eingestuft wird
LGBL_ST_20131115_113Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung vom 31. Oktober 2013, mit
der die Gemeinde Edelstauden in eine neue Ortsklasse eingestuft wirdGazette15.11.2013